Informationen zur Förderung öffentlicher Vorhaben

Grundsätze der Förderung

Kommunale/öffentliche Vorhaben sind im Rahmen der hessischen Dorfentwicklung förderfähig.

Als Grundlage hierzu dienen:

Fördermöglichkeiten

Im Fokus stehen v. a.:

  • Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
  • Unterstützung bürgerschaftliches Engagements
  • Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe
  • Örtliche Infrastruktureinrichtungen

Welche kommunalen/öffenlichen Vorhaben sollen 2024 beantragt werden?

Nach derzeitigem Planungsstand sollen folgende Vorhaben im Jahr 2024 beantragt werden:

  • Vorhaben-Nr. 4 im Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan – Schwalefeld: Neugestaltung des Areals um die Festhalle als Begegnungszentrum, Planung und Umsetzung
  • Vorhaben-Nr. 5 im Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan – Schwalefeld: Neubau eines Spielplatzes auf der Kurwiese
  • Vorhaben-Nr. 6 im Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan – Usseln: Machbarkeitsstudie und Planung zur Umnutzung für den Alten Bahnhof

Sobald die Bewilligungsbescheide für o. g. Vorhaben vorliegen, werden an dieser Stelle weiterführende Informationen veröffentlicht.

Kommunale/öffentliche Vorhaben in der Umsetzung

  • Bewilligung ist erfolgt
  • Das IKEK wurde am 27. November 2023 von den politischen Gremien der Gemeinde Willingen (Upland) beschlossen.

  • Bewilligung ist erfolgt
  • Die städtebauliche Beratung wird von Dipl. Ing. Architektin Ute Friedrich durchgeführt. Tierfergehende Informationen zur städtebaulichen Beratung finden Sie hier.

Kommunale/öffentliche Vorhaben, die sich in der Umsetzung befinden, werden an dieser Stelle fortlaufend aktualisiert.