Informationen zur Förderung öffentlicher Vorhaben
Grundsätze der Förderung
Kommunale/öffentliche Vorhaben sind im Rahmen der hessischen Dorfentwicklung förderfähig.
Als Grundlage hierzu dienen:
Fördermöglichkeiten
Im Fokus stehen v. a.:
- Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
- Unterstützung bürgerschaftliches Engagements
- Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe
- Örtliche Infrastruktureinrichtungen
Welche kommunalen/öffenlichen Vorhaben sollen 2024 beantragt werden?
Nach derzeitigem Planungsstand sollen folgende Vorhaben im Jahr 2024 beantragt werden:
- Vorhaben-Nr. 4 im Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan – Schwalefeld: Neugestaltung des Areals um die Festhalle als Begegnungszentrum, Planung und Umsetzung
- Vorhaben-Nr. 5 im Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan – Schwalefeld: Neubau eines Spielplatzes auf der Kurwiese
- Vorhaben-Nr. 6 im Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan – Usseln: Machbarkeitsstudie und Planung zur Umnutzung für den Alten Bahnhof
Sobald die Bewilligungsbescheide für o. g. Vorhaben vorliegen, werden an dieser Stelle weiterführende Informationen veröffentlicht.
Kommunale/öffentliche Vorhaben in der Umsetzung
- Bewilligung ist erfolgt
- Das IKEK wurde am 27. November 2023 von den politischen Gremien der Gemeinde Willingen (Upland) beschlossen.
- Bewilligung ist erfolgt
- Die städtebauliche Beratung wird von Dipl. Ing. Architektin Ute Friedrich durchgeführt. Tierfergehende Informationen zur städtebaulichen Beratung finden Sie hier.
- Bewilligung ist erfolgt
- Das Verfahren wird - zunächst befristet auf einen Zeitraum von 2 Jahren - von der CIMA Beratung & Management GmbH begleitet.
Kommunale/öffentliche Vorhaben, die sich in der Umsetzung befinden, werden an dieser Stelle fortlaufend aktualisiert.